Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter verabschiedet

Am 7. September 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG), das vor allem Kindern aus sozial benachteiligten Familien bessere Bildungschancen ermöglicht.

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Nun gilt es, den Rechtsanspruch unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips umzusetzen und eine qualitativ hochwertige Ausgestaltung der Angebote zu sichern.

Bild: Pixabay_girl-1252739

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