Honorarkräfte in Pflegeberufen: Freiheit für Freiberufler!

Das Bundessozialgericht Kassel hat entschieden: Pflegekräfte, die als Honorarkräfte in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten, sind in dieser Tätigkeit nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Damit können Pflegeeinrichtungen ihre Personalengpässe nicht länger mit selbstständigen Pflegekräften überbrücken. (AZ B 12 R 6/18 R, Entscheidung vom 07.06.2019)

Für eine lange Zeit stellte die Freiberuflichkeit für Pflegekräfte eine Möglichkeit dar, mehr Geld zu verdienen und bessere Arbeitskonditionen zu verhandeln. Dies hat funktioniert, bis die Spitzenverbände der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung begonnen haben, freiberufliche Pflegefachkräfte als scheinselbständig zu deklarieren. Die Kasseler Richter gaben der Rentenversicherung mit der Begründung Recht, dass es sich bei Honorarkräften in der Pflege in der Realität um „nichtselbständige Arbeit“ handele, die der Sozialversicherungspflicht unterliege.

Seither sind die Arbeitgeber in der Pflicht, Sozialversicherungsabgaben für diese Honorarkräfte zu zahlen. In der Folge verzichten immer mehr Einrichtungen auf den Einsatz freiberuflicher Pflegekräfte. Die Alternativen sind überschaubar: Bisherige Honorarkräfte können den Beruf aufgeben, im Ausland arbeiten oder in die Festanstellung wechseln. Doch mit einer Festanstellung sind organisatorische Zwänge und eine geringere Bezahlung verbunden.

P_WERK – die sichere Alternative

Das P_WERK bietet Pflegekräften, die sowohl die Sicherheit und Verlässlichkeit einer Anstellung bevorzugen, jedoch gleichzeitig individuelle Gestaltungsspielräume einer selbstständigen Tätigkeit nutzen wollen, eine sozialversicherungsrechtlich einwandfreie Lösung: die Arbeitnehmerüberlassung. Diese vereint die Ansprüche von freiberuflichen Pflegekräften nach Flexibilität mit dem Wunsch nach Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Als P_WERK Mitarbeiter erwarten Sie ein unbefristeter Arbeitsplatz, individuelle Karriereperspektiven und die Chance, Ihr Berufsleben Ihrer jeweiligen Lebenssituation anzupassen. Unsere Dienstleistungen umfassen ein breites Serviceportfolio – individuell abgestimmt auf Ihre Wünsche, Erfahrungen und Fähigkeiten.

Zeitarbeit in pflegenden Berufen

Überdurchschnittliche Vergütung, Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung, verlässliche Urlaubsplanung sowie ein Dienstwagen zur privaten Nutzung sind nur einige der Vorteile von denen Pflegekräfte in der Personalüberlassung beim P_WERK profitieren.

Darauf dürfen Sie sich freuen:

  • Scheinselbständigkeit und Auftragsmangel sind Geschichte: Sie sind bei der Pflegewerk GmbH angestellt und erhalten von uns einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
  • Für die Pflegewerk GmbH gelten alle üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen.
  • Als Personaldienstleister haben wir bei der Festlegung Ihrer Konditionen größere Spielräume als klassische Betriebe der Gesundheitswirtschaft.
  • Sie entscheiden wo, wann und wie viel Sie arbeiten (innerhalb der verfügbaren Personalgesuche).
  • Als Mitglied im iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) gestalten wir unsere Arbeitsverträge fair und transparent.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!  Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Bild: iStock 519612552
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