Kollege auf vier Beinen – ist das erlaubt?

Der eigene Hund ist ein großer Wunsch vieler. Wenn da nur nicht die Sache mit dem Arbeitsplatz wäre. Jedem verantwortungsvollen Hundefreund ist klar: Man kann den vierbeinigen Liebling tagsüber nicht einfach alleine zu Hause lassen oder irgendwo abgeben. Die ideale Lösung: er kommt mit zur Arbeit. Doch ist es einfach so erlaubt, den eigenen Hund zur Arbeit mitzunehmen?

Ein Hund am Arbeitsplatz – da gilt es, mehrere Aspekte zu beachten

Zunächst einmal ein Blick auf die Rechtslage. Dem Arbeitgeber als Inhaber des Hausrechts steht es frei, ob er während der Arbeitszeit Hunde in seinen Räumen erlaubt. Manche Betriebsstätten wie Arztpraxen oder Krankenhäuser unterliegen besonderen Sicherheits- und Hygienevorschriften, welche die Anwesenheit von Haustieren ausschließen. Zudem hat der Arbeitgeber nach § 106 GewO sowie § 315 BGB ein „Direktionsrecht“, d.h. er kann die Arbeitnehmerpflichten hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens seiner Mitarbeiter verbindlich bestimmen.

Was geschieht, wenn ich meinen Hund trotz Verbot mitbringe?
Halten sich Arbeitnehmer nicht an die Vorschriften zum Bürohund, können ihnen eine Abmahnung und ggf. sogar eine verhaltensbedingte Kündigung drohen.

Hat der Arbeitgeber das Mitbringen von Hunden gestattet, sollten unbedingt noch weitere Punkte geklärt werden:
Grundvoraussetzung ist, dass der potenzielle fellige Kollege gut erzogen ist und kein Problem damit hat, sich längere Zeit still zu verhalten. Damit beim Projekt „Hund bei der Arbeit“ nichts schief geht, sollten nicht nur die Vorgesetzten, sondern bestmöglich alle betroffenen Mitarbeiter nach ihrer Meinung gefragt werden. Nicht jeder ist ein Hundefan und freut sich über einen Vierbeiner am Arbeitsplatz. Manche haben Angst vor ihnen und für Allergiker kann ein Hund in der Nähe zur Tortur werden. Daher sollte im Vorfeld geprüft werden, wie die Kollegen zu einem „Bürohund“ stehen. Ist jemandem offensichtlich unwohl bei dem Gedanken, sollte das berücksichtigt werden. Aber auch die Bedürfnisse des Hundes selbst sind sehr wichtig. So muss sichergestellt werden, dass der Hund einen festen Rückzugsort hat, an dem er ungestört sein kann. Ist der Stresspegel nämlich dauerhaft hoch, können Hunde krank werden. Neben schlafen, fressen und Gassi gehen muss der Hund natürlich noch anderweitig beschäftigt werden. Über Spielsachen zur Ablenkung und ausgiebige Kraul-Sessions wird er sich freuen.

Welche Argumente sprechen für einen Hund am Arbeitsplatz?

  • Ausgeglichenheit und ein niedriges Stresslevel aufgrund des anwesenden Vierbeines sorgen unter anderem für ein geringeres Burn-Out-Risiko
  • Der „Bürohund“ zwingt zu regelmäßiger Bewegung (Gassi gehen) – Menschen, die bei der Arbeit immer mal wieder an die frische Luft gehen und sich bewegen, haben weniger Fehltage und sind weniger anfällig für Krankheiten.
  • Eine gemeinsame Gassi-Runde in der Mittagspause mit Kollegen sorgt nicht nur für Bewegung, sondern verbessert auch das Betriebsklima und den Team-Zusammenhalt.
  • Sympathiebonus: Hundefreundliche Unternehmen sind ansprechend für viele Mitarbeiter, neue Bewerber und Kunden
  • Ein Hund am Arbeitsplatz kann in Gesprächen als „Eisbrecher“ dienen: Er verbindet und bringt Abwechslung in den Arbeitsalltag

Was spricht gegen einen Hund am Arbeitsplatz?

Es kann natürlich vorkommen, dass der Hund durch seine Verspieltheit den Arbeitsablauf behindert. Auch kann der fellige Kollege, trotz eines vielleicht harmlosen Charakters, abschreckend auf Kunden wirken. Zudem gibt es Menschen, die den Geruch von Hunden als extrem unangenehm empfinden. Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn das Tier etwas kaputt macht oder gar jemanden beißt. Verursacht der Bürohund Schäden, haftet im Regelfall der Halter.

Wie immer gilt: Verständnis und das gemeinsame Gespräch sind der Schlüssel zu einem positiven Miteinander.

Bild: Pixabay 3175814

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