Kranke Kinder: Wann ist der Kita-Besuch tabu?

Schnupfen, Bronchitis oder Durchfall mit Erbrechen? Im Winter mehr krank als gesund? Die häufigen Infekte ihrer kleinen Kinder können für berufstätige Eltern zu einer echten Zerreißprobe werden. Bei allem Verständnis für diese Situation, kranke Kinder haben in der Kita nichts zu suchen. Wir haben Tipps für den Umgang mit den kleinen Patienten und die Zusammenarbeit mit den Eltern gesammelt.

Liebe ist die beste Medizin

Kleine Rotznasen gehören in das alltägliche Bild einer Kita wie der Morgenkreis oder das Osterbasteln. Obwohl eine infektfreie Kita nicht realistisch ist, sollte es selbstverständlich sein, dass kranke Kinder mit deutlich eingeschränktem Allgemeinbefinden zu Hause bleiben. Dazu zählen auch ein quälender Dauerhusten oder eine starke Abgeschlagenheit. Wer sich in Ruhe und liebevoll umsorgt auskurieren darf, ist am schnellsten wieder fit.

Bei einigen ansteckenden Krankheiten ist es sogar klar untersagt, eine Gemeinschaftseinrichtung zu besuchen. Welche dazu gehören, lässt sich im Infektionsschutzgesetz nachlesen. Dort ist auch vermerkt, welche Krankheiten meldepflichtig sind. Ergänzt werden die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes durch die Bestimmungen der jeweiligen Landesgesundheitsämter. Fühlen Sie sich bei der Einschätzung eines Sachverhalts unsicher, ist das örtliche Gesundheitsamt immer Ihr erster Ansprechpartner.

Kita-ABC: Informieren Sie die Eltern bei der Anmeldung

Sprechen Sie den Umgang mit kranken Kindern bereits im Anmeldegespräch mit den Eltern durch. Formulieren Sie Ihre Kita-internen Kriterien für erkrankte Kinder auch in Ihrem Kita-ABC. Dieses ABC sollte fester Bestandteil der Anmeldung sein. Eltern, die einen Kita-Platz für ihr Kind erhalten, sollten schriftlich bestätigen, dass sie mit den Ausformulierungen des Kita-ABCs einverstanden sind. So können Sie sich im Krankheitsfall auf diese Zustimmung berufen. Tun Sie dies sachlich und ohne Vorwurfshaltung. Die meisten Eltern sind um das Wohlergehen ihres Kindes bemüht und kommen unverzüglich, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern.

Legen Sie klar fest, welche Rechte die pädagogische Fachkräfte und welche Pflichten die Eltern bei Krankheit haben:

  • In welchen Fällen müssen kranke Kinder in jedem Fall abgeholt werden (Fieber, Erbrechen, Bindehautentzündung)?
  • Wann ist ein Attest vor der Rückkehr in die Kita erforderlich?
  • Sind die wichtigsten Regelungen schriftlich festgehalten (z.B. ergänzend zum Betreuungsvertrag)?
  • Haben Sie die Telefonnummern der Eltern oder anderen Bezugspersonen griffbereit?
  • Sind die wichtigsten Notfallnummern (z.B. die der Giftnotzentrale) gut sichtbar platziert?

Informationen bereitstellen

  • Hängen Sie bei aktuell auftretenden, ansteckenden Krankheiten ausführliche Informationen über die Krankheit und ihren Verlauf aus.
  • Sind die Eltern sehr verunsichert, kann eine Infoveranstaltung weiterhelfen.
  • Greifen Sie das Thema Infekte beim nächsten Elternabend auf. Vielleicht können Sie eine Kinderärztin aus Ihrem Ort zu einem Vortrag einladen?

So lästig und anstrengend die häufigen Infekte in den ersten Lebensjahren der Kinder sind: Sie sind notwendig, um das noch nicht ausgereifte Immunsystem zu stärken. Gerade dem Besuch von Kindertagesstätten wird ein Training für das kindliche Abwehrsystem testiert.

Pixabay, Public Domain
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