Nächste Stufe der Pflegereform: Das ändert sich 2017

Zirka 70 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland* werden zu Hause von ihrer Familie oder durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt. Anfang 2017 tritt die nächste Stufe der Pflegereform in Kraft und verspricht mehr Hilfe für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick:

Erweiterte Definition von Pflegebedürftigkeit

Das Gesetz zielt auf ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit ab. Kamen bei der Beurteilung des Pflegebedarfs bislang fast ausschließlich körperliche Gebrechen zur Geltung, werden ab 1. Januar 2017 auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten miteinbezogen. Demzufolge werden die Leistungen für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen erhöht.

Aus 3 Pflegestufen werden 5 Pflegegrade

Die Überleitung in das neue System erfolgt automatisch, eine Antragstellung oder erneute Beurteilung ist nicht erforderlich. Alle hilfebedürftigen Menschen, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden direkt einem der neuen Pflegegrade zugeordnet. Sie als Angehörige brauchen also nichts zu veranlassen!

Bessere Beratung für die Angehörigen

Zur körperlichen und psychischen Belastung der Angehörigen kommt ein oft aufwändiger Weg durch den Behördendschungel. Die Pflegereform sieht verbesserte Möglichkeiten zur Information und Beratung vor. So sind z.B. die Pflegekassen dazu verpflichtet, kostenfreie Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer anzubieten. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits realisiert - die Anbieter sind in erster Linie Wohlfahrtsverbände oder Pflegedienste. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Scheuen Sie sich nicht, die Unterstützung in Anspruch zu nehmen!

Detaillierte Informationen zur Reform gibt es hier:Übersicht des BundegesundheitsministeriumsKompakte Informationen für pflegende Angehörige* Angaben des Statistischen Bundesamtes

iStock
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