Auch pflegende Angehörige brauchen Urlaub

Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine sehr fordernde Aufgabe, die sowohl körperlich als auch psychisch viel Kraft kostet. Auch wenn alltägliche Unterstützungsangebote, wie beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst, in Anspruch genommen werden, kommt die Pflegeperson selbst oft zu kurz. Pflegende Angehörige sollten sich daher regelmäßig Auszeiten gönnen.

Ob eine Urlaubsreise, ein entspannter Theaterabend oder ein schönes Essen im Restaurant – es ist wichtig, sich etwas Gutes zu tun und neue Kraft für den Pflegealltag zu tanken! Damit pflegebedürftige Angehörige in dieser Zeit weiter zu Hause gepflegt werden können, gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege (Ersatzpflege) bei der Pflegekasse zu beanspruchen.

Verhinderungspflege: Pause von der Pflege

Die Verhinderungspflege, auch häusliche Ersatzpflege genannt, steht Pflegepersonen zu, die eine pflegebedürftige Person schon seit mindestens sechs Monaten pflegen und hierfür Pflegegeld erhalten. Wird die Pflegeperson krank oder möchte sie in Urlaub gehen, kann ein zugelassener Pflegedienst oder eine Privatperson für diesen Zeitraum die Pflege übernehmen. Die pflegebedürftige Person kann dann weiterhin zu Hause versorgt werden. Pro Kalenderjahr können maximal 28 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Wichtiges auf einen Blick:

  • Die Pflegekasse übernimmt nachgewiesene Kosten der Verhinderungspflege (Ersatzpflege) für maximal sechs Wochen pro Jahr.
  • Voraussetzung ist, dass jemand bereits sechs Monate vorher zuhause gepflegt wurde.
  • Zu dem Zeitpunkt, an dem Betroffene die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen wollen, müssen sie mindestens den Pflegegrad 2 haben.
  • Die Pflegekasse übernimmt Kosten, wenn die Verhinderungspflege von einem Pflegedienst oder "Nicht-Verwandten" übernommen wird.
  • Wenn die Ersatzpflege von Personen übernommen wird, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft wohnen oder bis zum 2. Grad mit ihm verwandt oder verschwägert sind, gibt es weniger Geld.
  • Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege mindestens zur Hälfte weiter gezahlt.

Auszeit für Angehörige

Wird sich meine Mutter/mein Vater im Stich gelassen fühlen? Wird sich die professionelle Pflegekraft genauso gut um meinen Angehörigen kümmern wie ich selbst? Eine ausgebildete Pflegekraft in Anspruch zu nehmen, um auch einmal ausspannen zu können, kostet nicht nur Geld, sondern auch Überwindung.

Aber um für andere da sein zu können, muss ein Mensch zunächst einmal für sich selbst sorgen. Wer sich selbst nichts gönnt, wird krank. Pflegende Angehörige sollten daher nicht vergessen, auch an sich zu denken. Sie sollten lernen Verantwortung abzugeben und Hilfe anzunehmen. Nach einer Auszeit können sie sich mit frischer Energie wieder ihren Aufgaben widmen.

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